Ein bekanntes Credo, das leider auch im Falle der Negativstudien zum Thema „Glucosamin und Chondroitin“ zutrifft. Ohne jetzt näher auf das Thema eingehen zu wollen, lassen sich völlig legal Ergebnisse von Studien durch die Studienmethodik und Wirkstoffformulierungen bereits im Vorfeld in die erwünschte Richtung manipulieren – eine leider gängige Methode, um Naturstoffe oder Naturheilmittel zu verunglimpfen und um den Medikamentenabsatz nicht zu gefährden.
Hinterfragt man die Beweggründe für diese negativen „Studien“, die Glucosamin und Chondroitin jegliche positive Wirkung für unsere Gelenke absprechen, sollte man sich zuvor einiger Fakten bewusst werden:
sowohl Glucosamin als auch Chondroitin gehören zu den Naturstoffen, die aufgrund dieser Eigenschaft grundsätzlich NICHT patentierbar sind.
Ein nicht patentierbarer Stoff wiederum rechtfertigt für Pharmaunternehmen keine teuren Zulassungsstudien, wie sie die EU für neue Medikamente vorschreibt, und genauso wenig eine im Anschluss daran millionenschwere Marketingkampagne, um das neue Medikament entsprechend erfolgreich zu vermarkten.
Lässt sich ein Pharmaunternehmen trotzdem darauf ein, nimmt es automatisch in Kauf, dass die Konkurrenz die nun allgemeingültigen, publizierten Studien auch für sich beansprucht und aufgrund der für das millionenteure Studienverfahren eingesparten Kosten nur kurze Zeit später ein viel günstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff auf den Markt bringt.
Verfügen aber die kostengünstigen (nicht patentierbaren) Naturstoffe, wie in diesem Fall Glucosamin und Chondroitin, über ein günstiges „Nutzen-Risiko-Profil“, so stehen diese ab dem Zeitpunkt der Markteinführung in direkter Konkurrenz mit den teureren Medikamenten der „Big Pharma“, die zudem zumeist mit erheblichen Nebenwirkungen einhergehen – damit werden sie automatisch zur Zielscheibe der mächtigen „Big Pharma“, die keine Mühen und Kosten scheut, um dem Konkurrenten, der besser, sicherer und kostengünstiger ist, den Garaus zu machen. Das ist leider langjährig erprobte Praxis – und bestimmt NICHT zum Vorteil des Patienten.
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